BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT

Betriebsänderungen, Interessenausgleich & Sozialplan

Wenn sich der Betrieb verändert, kommt es auf frühzeitiges Handeln an.

Veränderungen frühzeitig mitgestalten

Umstrukturierungen, Personalabbau, Standortverlagerungen oder Betriebsschließungen können erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten haben und stellen Betriebsräte vor besondere Herausforderungen.

Gerade in dieser Situation ist entscheidend, dass das Gremium seine Informations-, Beratungs- und Beteiligungsrechte frühzeitig kennt und konsequent nutzt.

Wir begleiten Betriebsräte bei Betriebsänderungen von Anfang an: bei der Informationsbeschaffung und rechtlichen Einordnung ebenso wie bei der Entwicklung einer Strategie und den Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan.

FRÜHZEITIGE STRATEGIE

Gestaltungsspielraum entsteht nicht erst am Verhandlungstisch.

Kommt eine freiwillige Einigung nicht zustande, vertreten wir den Betriebsrat auch in der Einigungsstelle.

Je früher der Betriebsrat seine Handlungsmöglichkeiten kennt, desto größer ist regelmäßig sein tatsächlicher Gestaltungsspielraum.

Deshalb betrachten wir Betriebsänderungen nicht nur als rechtliche Aufgabe, sondern entwickeln gemeinsam mit dem Gremium eine Strategie für den gesamten Prozess.

Ihr Betrieb steht vor größeren Veränderungen?

Je früher Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten kennen, desto besser können Sie die Interessen der Beschäftigten vertreten.