BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Mitbestimmung muss notfalls durchgesetzt werden.
Wenn betriebsverfassungsrechtliche Rechte missachtet werden
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist wichtig. Sie bedeutet jedoch nicht, dass ein Betriebsrat auf die Durchsetzung seiner gesetzlichen Rechte verzichten muss.
Werden Beteiligungs-, Informations- oder Mitbestimmungsrechte nicht beachtet, vertreten wir Betriebsräte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – durch alle erforderlichen Instanzen.
Gemeinsam prüfen wir zuvor, ob ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist, welche Chancen und Risiken bestehen und welche taktischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
GERICHTLICHE DURCHSETZUNG
Das Verfahren ist Teil der Strategie.
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, sollte jedoch klar sein, welches Ziel damit verfolgt wird.
Zu unserer Vertretung gehören insbesondere auch Verfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG sowie gerichtliche Verfahren zur Sicherung und Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte.
Ihre Mitbestimmungsrechte werden nicht beachtet?
Wir prüfen mit Ihnen, welche rechtlichen und strategischen Schritte sinnvoll sind.