Inhouse
direkt bei Ihnen im Unternehmen
Schulung für Betriebsräte
GBR-GrundlagenZuständigkeiten kennen. Rechte sicher nutzen. Interessen gemeinsam vertreten.
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Praxisnah. Verständlich. Rechtssicher.
Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat bringt besondere Herausforderungen mit sich. Viele Mitglieder verfügen bereits über Erfahrungen aus ihrem örtlichen Betriebsrat. Auf Unternehmensebene stellen sich jedoch neue Fragen: Wann ist der Gesamtbetriebsrat zuständig? Welche Angelegenheiten bleiben bei den örtlichen Betriebsräten? Welche Rechte bestehen gegenüber dem Arbeitgeber und wie gelingt die Zusammenarbeit zwischen den Gremien? Unsere Grundlagenschulung vermittelt das notwendige Wissen praxisnah und verständlich – immer mit Blick auf die konkreten Anforderungen Ihrer täglichen GBR-Arbeit.
Gemeinsam beschäftigen wir uns mit der Bildung, Zusammensetzung und Rechtsstellung des Gesamtbetriebsrats sowie seinen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten. Dazu gehören die Entsendung von Mitgliedern, die Stimmengewichtung, die Organisation von Sitzungen und eine ordnungsgemäße Beschlussfassung. Auch die Geschäftsführung, die Aufgaben des GBR-Vorsitzes und der Informationsfluss zwischen den Gremien werden behandelt. Darüber hinaus geht es um Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte auf Unternehmensebene, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und den Abschluss von Gesamtbetriebsvereinbarungen. Die Einigungsstelle und die gerichtliche Durchsetzung von Beteiligungsrechten werden ebenfalls anhand praktischer Fragestellungen erläutert.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat. Nicht jede Angelegenheit, die mehrere Betriebe betrifft, fällt automatisch in die Zuständigkeit des GBR. Anhand konkreter Fälle erarbeiten wir, wann der Gesamtbetriebsrat nach § 50 BetrVG selbst zuständig ist, wann die Verantwortung bei den örtlichen Betriebsräten verbleibt und unter welchen Voraussetzungen eine Beauftragung möglich ist. Praxisfälle und Übungen helfen dabei, typische Fehler zu erkennen, Unsicherheiten abzubauen und das Gelernte im Alltag anzuwenden.
Die Schulung richtet sich an neu gegründete Gesamtbetriebsräte, neu entsandte Mitglieder und bestehende Gremien, die ihr Grundlagenwissen auffrischen und ihre Zusammenarbeit verbessern möchten. Unterschiedliche Vorkenntnisse werden dabei berücksichtigt. Da jedes Gremium unter anderen Bedingungen arbeitet, stimmen wir die Inhalte auf Ihre Situation ab. Aktuelle Fragen zur Zuständigkeit, laufende Verhandlungen über eine Gesamtbetriebsvereinbarung oder Konflikte zwischen den beteiligten Gremien können gezielt einbezogen werden. Eigene Fälle und Fragestellungen aus Ihrem Unternehmen sind ausdrücklich willkommen.
Die Durchführung ist als Inhouse-Schulung vor Ort, online oder in hybrider Form möglich. Umfang, Dauer und Schwerpunkte richten sich nach dem Wissensstand und dem Bedarf Ihres Gremiums. Unser Ziel ist dabei nicht, möglichst viele Paragraphen zu besprechen. Sie sollen nach der Schulung wissen, wann Ihr Gesamtbetriebsrat handeln darf und muss, welche Rechte ihm zur Verfügung stehen und wie Sie diese in der Praxis sinnvoll einsetzen können. So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage, um die Interessen der Beschäftigten auf Unternehmensebene gemeinsam und wirkungsvoll zu vertreten.
Inhalte
Flexibel planbar
Wir führen unsere GBR-Grundlagen-Schulung ganz nach Ihren Wünschen durch:
direkt bei Ihnen im Unternehmen
ortsunabhängig und interaktiv
die ideale Kombination aus Präsenz- und Online-Teilnahme
Ganz gleich für welches Format Sie sich entscheiden: Unsere Schulungen sind interaktiv, praxisorientiert und bieten ausreichend Raum für Ihre individuellen Fragen und betrieblichen Besonderheiten.
Unser Ziel ist es, dass Sie nach der Schulung nicht nur wissen, welche Rechte Ihr Betriebsrat hat – sondern vor allem, wie Sie diese im betrieblichen Alltag erfolgreich und selbstbewusst anwenden.
Unser Ziel
Ziel der Schulung ist es, den Gesamtbetriebsrat in seiner Arbeit zu stärken und ihm die notwendige rechtliche Sicherheit zu vermitteln. Die Teilnehmenden lernen, Zuständigkeiten sicher abzugrenzen, Mitbestimmungsrechte gezielt wahrzunehmen und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten erfolgreich zu gestalten. So kann der Gesamtbetriebsrat seine Aufgaben selbstbewusst, rechtssicher und strategisch wahrnehmen und die Interessen der Beschäftigten unternehmensweit wirkungsvoll vertreten.